Die Tätigkeit der HeilpraktikerInnen ist in NRW weiterhin zulässig!
Derzeit ist bundesweit der Praxisbetrieb der HeilpraktikerInnen weiterhin zulässig!
Sie unterliegt den aktuellen Hygienebestimmungen (siehe "Corona-Informationen").
Die Verordnung tritt am Montag, den 08. März 2021 in Kraft und gilt bis zum 28. März 2021.